Wohnen
In Wien gibt es verschiedene Wohnungstypen:
- Wohnungen am freien Wohnungsmarkt
- Genossenschaftswohnungen, die freifinanziert oder gefördert sind
- Gemeindewohnungen
Wohnungen am freien Wohnungsmarkt werden vorwiegend über Makler:innen von Immobilienfirmen vermittelt.
Genossenschaftswohnungen werden von einer gemeinnützigen Bauvereinigung errichtet und ihren Mitgliedern zur Nutzung überlassen. Um eine Genossenschaftswohnung mieten zu können, ist es meist notwendig, Mitglied der Genossenschaft zu werden und einen sogenannten Finanzierungsbeitrag zu bezahlen. Beim Wohnservice Wien erhalten Sie Informationen über geförderte Wohnbauprojekte und deren Zugangsvoraussetzungen.
Gemeindewohnungen sind Wohnungen der Stadt Wien, die nur unter bestimmten Voraussetzungen zugänglich sind. Eine Voraussetzung ist zum Beispiel, dass man bereits seit zumindest zwei Jahren seinen Hauptwohnsitz in Wien haben muss. Der Antrag für eine Gemeindewohnung wird bei der Wohnberatung Wien gestellt. Die Wartezeit ist abhängig von der Verfügbarkeit freier Wohnungen, der Anzahl von Wohnungsanträgen und den jeweiligen Angaben. Nähere Informationen zu Gemeindewohnungen finden Sie hier.
Wichtiges zum Thema Wohnen in Wien
Mietvertrag
Es gibt unterschiedliche Formen von Mietverträgen:
- Hauptmietvertrag wird direkt mit Hauseigentümer:in oder Eigentümer:in geschlossen
- Untermietvertrag wird mit einer Person abgeschlossen, die selbst nur Mieter:in der Wohnung ist
- Prekariumsvertrag liegt vor, wenn eine Wohnung unentgeltlich überlassen wird
Vereinbarungen und Kündigungen müssen immer schriftlich übersendet werden.
Kaution
Für jede angemietete Wohnung muss eine so genannte Kaution an den:die Vermieter:in gezahlt werden. Die Kaution dient als Rücklage (d.h. Absicherung) für den Fall, dass in Zusammenhang mit dem Mietverhältnis eine Forderung entsteht. Zum Beispiel, wenn die Miete nicht bezahlt oder die Wohnung mit Schäden zurückgegeben wird. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Wohnung bei Übernahme genau auf Schäden zu begutachten. In der Regel werden 3 Bruttomonatsmieten Kaution verlangt.
Tipp: Es ist empfehlenswert, bei der Wohnungsübernahme ein Übernahmeprotokoll zu erstellen, wo der Zustand der Wohnung zum Einzug schriftlich festgehalten wird.
Betriebskosten
Betriebskosten sind Kosten, die beim Betrieb der Immobilie entstehen. Das sind zum Beispiel Kosten für die Reinigung im Haus, für einen Hauswart, für den Winterdienst, Verwaltungskosten oder Versicherungskosten. Diese Dienstleistungen kommen allen Mieter:innen zugute und müssen daher von diesen bezahlt werden.
Die Betriebskosten sind Teil der Miete und werden einmal jährlich abgerechnet. Je nach Liegenschaft können verschiedene Betriebskosten anfallen.
Heizkosten
Die Beheizung der Wohnung (Wärme und Warmwasser) ist in der Regel von dem:der Mieter:in zu bezahlen. Bei einer sogenannten „Zentralheizung“ werden die anteiligen Kosten laut Verbrauchsabrechnung auf die jeweiligen Mieter:innen aufgeteilt und einmal jährlich abgerechnet.
Manche Wohnungen haben eine eigene Heizung (z.B. Gasetagenheizung, Fernwärme). In diesem Fall müssen Sie einen eigenen Vertrag mit einem Energieversorgungsunternehmen abschließen. Die Art der Beheizung ist im Mietvertrag angeführt.
Hier finden Sie das Beratungsangebot zum Thema Wohnen in Wien.
