Anlaufstellen für vertriebene Menschen aus der Ukraine
Ankunftszentrum Wien
Das Ankunftszentrum Wien richtet sich an Ukrainer:innen, die erstmals in Wien sind und einen vorübergehenden Schlafplatz brauchen.
Adresse: Schloßberggasse 8, 1130 Wien
Öffnungszeiten: Montag bis Sonntag, 0:00-24:00 Uhr
- Medizinische Erstabklärung
- Notquartiersplätze für einen temporären Aufenthalt
- Erstversorgung, Waschmöglichkeiten, Ausgabe von Hygieneartikel
- Unterstützung für die Weiterreise in ein anderes Bundesland innerhalb Österreichs
- Perspektivenabklärung zum Aufenthalt in Österreich oder zur Weiterreise
- Information über die privaten und organisierten Wohnmöglichkeiten in der Wiener Grundversorgung
Am neuen Standort des Ankunftszentrums Wien sind die Volkshilfe Wien und das Beratungszentrum Grundversorgung des Fonds Soziales Wien tätig.
Polizeiliche Erfassung
Die polizeilichen Erfassungen (Registrierungen) erfolgen nur nach vorheriger Terminvereinbarung über die elektronische Terminvereinbarung (ETV). Bei der Reservierung von Terminen, ist das Bundesland „Wien“ und als Thema ist „Erfassung Ukraine Vertriebene“ auszuwählen.
Die Polizeiliche Erfassung findet nicht beim Ankunftszentrum selbst statt, sondern an einer eigenen Adresse.
- Adresse: Hernalser Gürtel 6-12, 1080 Wien
- Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Freitag, 13:00 - 17:00 Uhr, nach elektronischer Terminvergabe
- Telefon: +43 664 889 637 44 (Montag, Mittwoch und Freitag, 12:00 - 17:00 Uhr)
Beratungszentrum Grundversorgung für Vertriebene
- Adresse: Inzersdorfer Straße 127, 1100 Wien
- Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 8:00 bis 15:00 Uhr
Vertriebene aus der Ukraine, die
- in Wien individuell wohnen
- oder von akuter Obdachlosigkeit bedroht sind
unterstützen wir beim Antrag auf Grundversorgung.
Wie kommen Sie zu einem Termin für ein Beratungsgespräch?
Für eine Aufnahme in die Grundversorgung, vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin unter: gvs-termin.fsw.at. Einfach die persönlichen Daten und die von der Polizei übermittelte IFA-Zahl (9- bis 10-stellige Zahl) eingeben.
Danach melden wir uns telefonisch und vereinbaren einen Termin für den Antrag auf Grundversorgung.
Für den Antrag benötigen wir:
- den Meldebestätigung vom Meldeservice der Stadt Wien (Meldezettel) und
- die Personaldokumente (Reisepass oder Personalausweis) von allen Angehörigen, die den Antrag auf Grundversorgung stellen.
Beratungsstellen für vertriebene Menschen aus der Ukraine
ASBÖ – Sozialberatungsstelle für Grundversorgte in Wien
Adresse: Schönbrunner Straße 222-228/Stiege 1, 6. Stock, 1120 Wien
Telefon: +43 1 89 145 51000
Email: sozialberatung@samariterwien.at
DIAKONIE - Beratungszentrum Ukraine
Wohnraumvermittlung, Wohnberatung, Sozialberatung, Sozialmedizinische Beratung und Arbeitsmarktintegrationsberatung für vertriebene Menschen aus der Ukraine – muttersprachlich und dolmetschgestützt.
Adresse: Mooslackengasse 17-19, 3.Stock, 1190 Wien
Telefon: +43 1 343 91 91
Email: beratungszentrum-ukraine@diakonie.at
INTERFACE – MALVA: Startbegleitung für aus der Ukraine geflüchtete Menschen
Adresse: Diefenbachgasse 53 (4. Stock), 1150 Wien
Telefon: +43 1 524 50 15 300
Email: malva@interface-wien.at
tralalobe – Beratungsstelle BRAVE
Adresse: Augasse 2-6, 2. Stock, 1090 Wien
Telefon: +43 670 354 43 75
Email: brave@tralalobe.at
VOLKSHILFE Wien - Beratungsstelle perspektivo: Begleitung und Gestaltung von Perspektiven für Vertriebene aus der Ukraine
Adresse: Linke Wienzeile 236/17, 1150 Wien
Telefon: +43 676 8784 47 55
Email: perspektivo@volkshilfe-wien.at
Zusatzangebot im Rahmen der Beratungsstelle: A G’spia fürs Tier – Ukrainehilfe
Wohnraum für Vertriebene aus der Ukraine wird dringend gesucht!
Die Vermittlung von Wohnraumspenden übernimmt der Diakonie Flüchtlingsdienst.
Sowohl auf der Homepage der Helfer Wiens als auch per Mail unter wohnraumspende-ukraine@diakonie.at können Wiener:innen ihre Wohnraumspende melden.
Privatpersonen, Initiativen und Organisationen, die vertriebene Menschen aus der Ukraine unterstützen wollen, können sich über die Plattform where2help.wien vernetzen.
Weitere Informationen, wie Sie helfen können, finden Sie hier.
Aufenthaltsrecht für vertriebene Menschen aus der Ukraine:
Folgende Personengruppen haben bis vorerst 4. März 2026 ein Aufenthaltsrecht in Österreich.
- Ukrainische Staatsbürger:innen und ihre nahen Familienangehörigen, die aufgrund des bewaffneten Konflikts die Ukraine verlassen haben.
- Drittstaatsangehörige und Staatenlose mit Schutzstatus in der Ukraine (z. B. Asylberechtigte) und ihre nahen Familienangehörigen, die aufgrund des bewaffneten Konflikts die Ukraine verlassen haben.
- Ukrainische Staatsbürger:innen, die sich bereits vor dem Ausbruch des bewaffneten Konflikts rechtmäßig in Österreich aufgehalten haben und nicht zu ihrem Wohnsitz zurückkehren können.
Dieses Aufenthaltsrecht ermöglicht den Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Wohnraum, zu medizinischer Versorgung und zu Bildung.